Räumungsschutzantrag bei psychischer Erkrankung

 

Räumungsschutzantrag gem. § 765 a ZPO

 

Amtsgericht A

  • - Vollstreckungsgericht -

 

 

 

In der Vollstreckungssache

 

V./. B

 

beantrage ich namens und in Vollmacht des Schuldners Y gem. § 765 a Abs. 1 ZPO innerhalb der 2-Wochenfrist gem. § 765 a Abs. 3 ZPO,  den am ( Datum )..... durch den Gerichtsvollzieher Z für den ( Datum )...... angesetzten Räumungstermin ( Az.) -DR..../.... für die Wohnung des Schuldners Y aufzuheben und die Räumungsfrist um x Wochen bis zum (Datum)...... zu verlängern.

 

 

                                                          Begründung

 

Die oben bezeichnete Wohnung hat der Schuldner aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Amtsgerichtes A , Geschäftsnummer......., zu räumen. Die dem Schuldner gewährte Räumungsfrist ist abgelaufen, ohne dass es dem Schuldner gelungen ist, sich eine Ersatzwohnung zu beschaffen. Ausweislich den beigefügten Schreiben des Gerichtsvollziehers ist der Termin zur Räumung der Wohnung auf das Datum..... angesetzt.

 

Die Zwangsvollstreckung stellt für den Schuldner zur Zeit eine Härte da, die mit den Guten Sitten auch unter Würdigung des Gläubigerschutzes nicht vereinbar ist.

Der Schuldner ist zur Zeit erheblich psychisch erkrankt und suizidgefährdet.

Wie aus der beigefügten ärztlichen Stellungnahme vom ..... zu entnehmen ist, stellt insbesondere die bloße Räumungsvollstreckung eine Verschärfung der Konfliktsituation des Schuldners da, die zur akuten Suizidgefahr führt. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich die depressive Symptomatik verschlechtern werde, falls es zur Räumung komme.

Die Gefahr für das Leben und die Gesundheit des Schuldners kann nicht auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung abgewendet werden.